Montag, 08 Mai 2023 08:50

Vollzug des BauGB - 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nicklheim – Kindergarten“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Nicklheim –Kindergarten“ beschlossen und am 25.04.2023 den Entwurf gebilligt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Der Planentwurf mit Begründung vom 05.04.2023 liegt in der Zeit vom

15.05.2023 bis 15.06.2023

im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 11, 1. Stock während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

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