Der Gemeinderat hat die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes Raubling im Bereich der Grundstücke FlNr. 1623/4 – 1623/7 Gemarkung Raubling beschlossen.
Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke FlNr. 1623/5 – 1623/7 sowie Teilflächen der Grundstücke FlNr. 1623/4 und 1591/3 (Prinzregentenstraße) und liegt vollständig in der Gemarkung Raubling, jedoch unmittelbar an der Grenze zur Gemarkung Pfraundorf. Der Bereich liegt beidseits der Prinzregentenstraße. Er wird im Osten, Westen und Süden durch landwirtschaftliche bzw. Grünflächen, im Norden durch den Unteren Tännelbach und Grünflächen begrenzt. Der gesamte Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,25 ha. Er hat eine Ausdehnung in Nord- Süd-Richtung von ca. 40 m und in Ost-West-Richtung von ca. 95 m.
Der gegenständliche Änderungsbereich ist im bisher gültigen Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. In der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „An der Prinzregentenstraße / Pfraundorf“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung und moderate Erweiterung im Rahmen eines Mischgebietes geschaffen werden. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „An der Prinzregentenstraße / Pfraundorf zu schaffen, hat der Gemeinderat am 18.02.2020 die Durchführung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und dazu am 28.03.2023 den Vorentwurf gebilligt.
Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „An der Prinzregentenstraße / Pfraundorf“ durchgeführt.
Der Vorentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom
15.05.2023 bis einschließlich 15.06.2023
im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 11, 1. Stock während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen vorgebracht werden.