Erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.04.2023 die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB behandelt. Aufgrund dieser Stellungnahmen wurde südöstlich des Geltungsbereiches entlang des Schustergrabens eine Biotopfläche neu dargestellt. Der Umweltbericht wurde entsprechend fortgeschrieben.
Der geänderte Planentwurf in der Fassung vom 25.04.2023 mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom
30.05.2023 bis 16.06.2023
im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 11, 1. Stock während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können Anregungen zu der erfolgten Änderung (Biotopdarstellung) vorgebracht werden.