Dienstag, 01 August 2023 16:44

Wasser- und Kanalgebührenbescheide für das 1. Halbjahr 2023 – Erläuterungen zu den neuen Verbrauchsgebühren

In der letzten Woche wurden die Gebührenbescheide für die Wasser- und Kanalgebühren für die Zeit vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 versandt.

Dazu nachfolgend nochmals eine kurze Zusammenfassung des Zustandekommens der zum 01.01.2023 erfolgten Gebührenänderungen.

Grundlage ist die Gebührenkalkulation, die in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellt wurde.
Grundlage für die Gebührenbescheide waren die Gebührenkalkulationen für den vorgeschriebenen vierjährigen Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2026, die aufgrund zwingender Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes notwendig sind.

Entsprechende Veröffentlichungen erfolgten im Gemeindeanzeiger vom 09.12.2022 und im OVB vom 09.12.2022. Kostenüberdeckungen sind zwingend an Kostendeckungsprinzipdie Bürger auszugleichen

Die durch den Gemeinderat beschlossenen Gebühren gelten für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 (Kalkulationszeitraum). Hierbei handelt es sich um eine Vorauskalkulation, in der alle zu erwartenden Kosten berücksichtigt sind.

Im Rahmen einer anschließenden Nachkalkulation ist auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse zwingend vorgeschrieben zu prüfen, ob sich in diesem Zeitraum Kostenüber- oder Kostenunterdeckungen ergeben haben. Sollten sich Kostenüberdeckungen herausstellen, sind diese im nächsten Kalkulationszeitraum, der vom 01.01.2027 bis 31.12.2030 läuft, auszugleichen - das heißt - im Rahmen der Gebührenberechnung an die Bürger im nächsten Kalkulationszeitraum zurückzuerstatten.

Unbeabsichtigte Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls im nächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden.
Gebühren sind nach dem Kostendeckungsprinzip in voller Höhe zu erheben.
Das gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckungsprinzip bedeutet, dass die Verbrauchsgebühren für Wasser und Abwasser so bemessen werden, dass die entstehenden Kosten gedeckt sind (Untergrenze) jedoch nicht überschreiten (Obergrenze).

Nach Art. 62 Gemeindeordnung müssen diese Gebühren in voller Höhe erhoben werden (Kostendeckungsprinzip).

Das aktuelle Preisblatt Wasser/Abwasser, gültig ab dem 01.01.2023 finden Sie hier

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