Halloween
Liebe Gemeindebürgerinnen und -bürger,
Am Halloween-Abend werden wieder zahlreiche Kinder und Jugendliche durch die Gemeinde ziehen um mit dem Ruf ,,Süßes oder Saures“ Bonbons und Schokolade zu sammeln.
Wer nichts gibt, dem wird ein Streich gespielt - diese Scherze arten leider allzu oft aus.
Die Botschaft der Polizei ist dazu eindeutig:
An Halloween gelten die gleichen Gesetze wie sonst auch.
Eierwerfen, Häuser beschmieren oder Sachen zerstören sind kein Spaß. Der Tatbestand einer Sachbeschädigung kann schnell erfüllt sein. Der Gesetzgeber sieht dafür Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor - zumindest wenn der Täter schon strafmündig ist. Unter 14 Jahren können Kinder nicht strafrechtlich belangt werden. Aber auch hier erfolgt eine Mitteilung ans Jugendamt und man ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens verpflichtet.
Unser Rat an die Eltern:
- Legen sie klare Spielregeln fest
- Klären sie ihre Kinder über die Folgen von Halloween-Scherzen auf
- Bei Dunkelheit sollte der Nachwuchs mit Reflektoren und Taschenlampen gerüstet sein, damit er von den anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden kann.
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