Montag, 18 November 2024 17:21

Vollzug des BauGB - Bebauungsplan „Kleinholzhausen - Nord“, 8. Änderung

Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB

In Raubling besteht eine zunehmende Nachfrage nach Wohnraum. Um dieser Nachfrage nicht nur durch die Neuausweisung neuer Siedlungsflächen zu begegnen, sollen die Potenziale der Innenentwicklung der bestehenden Siedlungsstruktur verstärkt genutzt werden.
Deshalb wurde durch den Gemeinderat Raubling am 24.09.2024 einen Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplans „Kleinholzhausen - Nord“ im Bereich „Ecke Gmainweg / Dorfstraße“ gefasst.

Dem folgend soll, unter Berücksichtigung der bestehenden Bebauung innerhalb des Plangebietes und der Umgebung, die Änderung des Bebauungsplans „Kleinholzhausen -Nord“ erfolgen. Im Rahmen dieser sollen, insbesondere durch eine Anpassung der zulässigen Gebäudehöhe bessere Rahmenbedingungen für eine Nachverdichtung und intensivere Nutzung des Bereichs geschaffen werden.

Bei der 8. Änderung des Bebauungsplanes „Kleinholzhausen - Nord“ handelt es sich um eine Nachverdichtung im Sinne des §13a Abs. 1 BauGB. Durch die Änderung wird auf einer bereits überplanten und bebauten Fläche eine intensivere Nutzung ermöglicht. Der Änderungsbereich unterliegt bereits nahezu vollumfänglich einer baulichen Nutzung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem angehängten Lageplan ersichtlich.

Die Voraussetzungen für eine Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach liegen vor. Dem folgend wird entsprechend §13a Abs. 4 BauGB die hier gegenständliche Änderung des Bebauungsplans im Verfahren der Innenentwicklung nach §13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.09.2024 die Vorentwürfe der 8. Änderung des Bebauungsplans „Kleinholzhausen - Nord“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Vorentwürfe der 8. Änderung des Bebauungsplans „Kleinholzhausen - Nord“ mit Begründungen sind in der Zeit vom

09.12.2024 bis 31.01.2025

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik Aktuelles bzw. der Adresse. https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html und im Geoportal Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren einsehbar.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 15, 1. Stock (Lift vorhanden) während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik Aktuelles bzw. der Adresse. https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html eingestellt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren zugänglich.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Raubling, 15.11.2024
GEMEINDE RAUBLING

Kalsperger
1. Bürgermeister

 

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