Einladung zur Vorstellung des Integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts
Die Gemeinde Raubling lädt alle Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte herzlich zur Vorstellung des Integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts ein.
Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 11. Dezember 2025, um 19:00 Uhr in der Gemeindehalle Raubling, Rosenheimer Straße 2, 83064 Raubling, statt.
Informieren Sie sich aus erster Hand über geplante Maßnahmen und Hintergründe zum Hochwasserschutz in unserer Gemeinde.
Gedenkfeiern zum Volkstrauertag
Nicklheim
Die Gedenkfeier zum Volkstrauertag findet in Nicklheim am Samstag, den 15.11.2025 statt. Der Gottesdienst beginnt um 17.30 Uhr. Daran anschließend ist die Totenehrung am Kriegerdenkmal. Die Bevölkerung und die Fahnenabordnungen der Ortsvereine sind freundlichst eingeladen.
Raubling
Die Gedenkfeier zum Volkstrauertag findet in Raubling am Samstagabend, den 15.11.2025 statt. Der Gottesdienst beginnt um 18.30 Uhr. Daran anschließend ist die Totenehrung am Kriegerdenkmal. Die Bevölkerung und die Fahnenabordnungen der Ortsvereine sind freundlichst eingeladen.
Pfraundorf
Die Gedenkfeier zum Volkstrauertag findet in Pfraundorf am Sonntag, den 16.11.2025 statt. Aufstellung ist um 08:30 Uhr beim Huberwirt, der Gottesdienst beginnt um 8.45 Uhr. Daran anschließend ist die Totenehrung am Kriegerdenkmal. Die Bevölkerung und die Fahnenabordnungen der Ortsvereine sind freundlichst eingeladen.
Bekanntmachung der Tagesordnung - 64. Sitzung des Bauausschusses
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Kalsperger
Erster Bürgermeister
Raublinger Adventsingen 2025 – Besinnliche Klänge und alpenländische Tradition
Am Sonntag, 7. Dezember 2025, lädt die Gemeinde Raubling um 19:00 Uhr herzlich zum Raublinger Adventsingen in die beheizte Kirche St. Ursula in Kirchdorf ein.
Unter der bewährten Leitung des bekannten Zitherspielers Peter Anderl erwartet die Besucherinnen und Besucher ein stimmungsvoller Abend mit alpenländischer Volksmusik, Gesang und besinnlichen Texten.
Mit dabei sind in diesem Jahr die Rimstinger Sänger, die Laubensteiner Bläser, der Sagschneider Dreigesang sowie Susanne Dräxl-Sinhart (Harfe) und Peter Anderl (Zither) als Solisten. Durch das Programm führt wieder BR-Rundfunksprecher Martin Wieland mit seinen einfühlsamen, selbst verfassten Texten.
Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Der Erlös kommt dem Christlichen Sozialwerk Raubling zugute.
Ein Abend zum Innehalten, Genießen und Eintauchen in den Zauber der Adventszeit!
Bürgerversammlungen 2025
Die diesjährigen Bürgerversammlungen
finden zu folgenden Terminen statt:
Mittwoch, 12.11.2025 um 19:30 Uhr
im „Clubheim“ Nicklheim
Donnerstag, 13.11.2025 um 19:30 Uhr
beim „Alten Wirt“ in Pfraundorf
Mittwoch, 19.11.2025 um 19:30 Uhr
in der „Reischenharter Stub´n“ in Reischenhart
Donnerstag, 20.11.2025 um 19:30 Uhr
beim „Huberwirt“ in Raubling
Donnerstag, 27.11.2025 um 19:30 Uhr
im „Pfarrstadl“ in Großholzhausen
Vollzug des BauGB 1. Änderung u. Erweiterung der Einbeziehungssatzung „Bauhofstraße“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch u. nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung
Vollzug des BauGB
1. Änderung und Erweiterung der Einbeziehungssatzung „Bauhofstraße“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch
Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Diese Bekanntmachung vom 22.10.2025 ersetzt die Bekanntmachung vom 08.10.2025. Die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beginnt somit erneut.
Die bisher eingegangenen Stellungnahmen werden berücksichtigt. Bei Bedarf wird darum gebeten eine erneute bzw. weitere Stellungnahmen abzugeben.
Der Bauausschuss der Gemeinde Raubling hat in der Sitzung vom 07.10.2025 die Änderung der Einbeziehungssatzung „Im Bereich der Bauhofstraße – 1. Änderung und Erweiterung“ beschlossen. Der Planungsbereich umfasst folgende Flurnummern der Gemarkung Großholzhausen: 900, 900/3, 900/4, 900/5.
Der Einbeziehungsbereich befindet sich westlich der Bauhofstraße, südlich des Oberen Tännelbaches. Der bisherige Ortsrand wird durch einen Betrieb, welcher sich westlich und östlich der Bauhofstraße befindet, gebildet. Östlich befindet sich ein bestehendes
Gewerbegebiet. Nördlich des Oberen Tännelbaches befindet sich das Feuerwehrgerätehaus der Feuerwehr Raubling. Der bestehende Gewerbebetrieb soll nach Westen erweitert werden.
Durch die Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird die rechtskräftige Einbeziehungssatzung „Im Bereich der Bauhofstraße“ geändert und erweitert.
Anlass ist der konkrete Erweiterungswunsch eines ansässigen Betriebes im Bereich des Plangebiets der Satzung sowie im unmittelbaren Anschluss daran.
Das Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs entspricht in mehreren Punkten nicht den Vorgaben der Satzung. Zudem entspricht die tatsächliche Situation nicht der Planung (Eingrünung, Durchgrünung, Ausgleich, usw.).
Durch die Erweiterung der Satzung nach Westen wird der baurechtliche Rahmen für die Errichtung des Vorhabens geschaffen. Zudem kann die gesamte Grünordnung und Eingriffsermittlung des Areals neu geordnet werden.
Die Änderung der Einbeziehungssatzung „Im Bereich der Bauhofstraße – 1. Änderung und Erweiterung“ bestehend aus Planzeichnung, Bestands- und Eingriffsplan, Ausgleichsflächenplan und Begründung i.d.F. vom 21.10.2025 ist in der Zeit
vom 30.10.2025 bis einschließlich 02.12.2025
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 15, 1. Stock während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Raubling, den 22.10.2025
GEMEINDE RAUBLING
Kalsperger
1. Bürgermeister
Vollzug des BauGB 37. Änderung des Flächennutzungsplanes Raubling im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 598 Gemarkung Raubling Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Bekanntmachung
Vollzug des BauGB
37. Änderung des Flächennutzungsplanes Raubling im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 598 Gemarkung Raubling
Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat hat am 30.09.2025 die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes Raubling im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 598 Gemarkung Raubling beschlossen. Durch die Änderung sollen die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung zusätzlicher Stellplätze für Seniorenzentrum Obermühl geschaffen werden. Zudem wird die FlNr. 86 Gemarkung Raubling als Ausgleichsfläche dargestellt.
Das Plangebiet befindet sich im südlichen Gemeindegebiet von Raubling im Dreieck zwischen der Inntalautobahn A 93 und der Bahnlinie Rosenheim – Kufstein. Die
Bebauung des Hauptortes Raubling im Norden des Plangebietes ist ca. 1,7 km (Bahnhof) entfernt. Nördlich des Plangebietes befindet sich das Schulungszentrum der WWK-Versicherungsgruppe mit einem Konglomerat von verschiedenen Gebäuden in einem parkähnlichen Gelände, eingebettet in eine waldähnliche Umgebung.
Im Osten grenzt der Geltungsbereich des kürzlich als Satzung beschlossenen Bebauungsplans „Seniorenzentrum Obermühl“ an. An der Kirchdorfer Straße liegt der Siedlungsteil Obermühl mit seinem Gewerbegebiet.
Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit
vom 17.10.2025 bis einschließlich 16.11.2025
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik Aktuelles bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html einsehbar.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 15, 1. Stock während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Raubling, 08.10.2025
GEMEINDE RAUBLING
Kalsperger
1. Bürgermeister
Vollzug des BauGB Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Obermühl – Erweiterung Stellplätze“ Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Bekanntmachung
Vollzug des BauGB
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Obermühl – Erweiterung Stellplätze“
Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat hat am 30.09.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Obermühl – Erweiterung Stellplätze“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Das Planungsgebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr. 598 Gemarkung Raubling.
Die Gemeinde Raubling führte zwischen November 2020 und Sommer/ Herbst 2025 ein Bauleitplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenzentrum Obermühl“ durch. Auf den Vorhabengrundstücken Fl. Nrn. 598/1, 599 und 599/1 am Kapellenweg im Ortsteil Obermühl / Gemeinde Raubling soll ab Herbst 2025 ein Seniorenzentrum mit altersgerechten Wohnungen (BTW) und altersgerechten Zimmern/ Appartements (BTW Plus) entstehen.
Durch die Bebauungsplanaufstellung sollen die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung zusätzliche Stellplätze für das Seniorenzentrum geschaffen werden.
Bei dem Vorhabengrundstück für die zusätzliche Stellplatzanlage auf Fl. Nr. 598 Gemarkung Raubling handelt es sich um eine bislang intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche am Kapellenweg im Ortsteil Obermühl, westlich des geplanten Seniorenzentrums.
Parallel zu diesem Bebauungsplan wurde die 37. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Obermühl – Erweiterung Stellplätze“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung i.d.F. vom 25.09.2025 ist in der Zeit
vom 17.10.2025 bis einschließlich 16.11.2025
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik Aktuelles bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html einsehbar.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Raubling, 08.10.2025
GEMEINDE RAUBLING
Kalsperger
1. Bürgermeister
Eisenbahnüberführung über die Bahnhofstraße wird erneuert – Aktuelle Informationen
Aktuelle Informationen:
24.09.2025:
das Projekt Erneuerung der Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße geht in die nächste Bauphase. In der 2. Sperrpause vom 13. bis einschließlich 21. November 2025, erfolgt die Inbetriebnahme des westlichen Brückenbauwerks. In diesem Zeitraum finden die arbeiten im 24h-Schichtbetrieb statt. Wir bitten den aufkommenden Lärm zu entschuldigen.
Kurzer Bauablauf:
Zu Beginn der Sperrpause wird die Oberleitungsanlage über den Hilfsbrücken zurückgebaut. Parallel dazu erfolgt die Umverlegung der vorhandenen Kabel auf den Hilfsbrücken. Nachdem die Oberleitung entfernt wurde, wird der Oberbau bestehend aus Gleisen, Schwellen und Schotter zurückgebaut. Im Anschluss werden die westlichen Hilfsbrücken ausgehoben, um anschließend den neuen Vollrahmen hochzudrücken. Danach wird ein neuer Gleislängsverbau zwischen Gleis 2 und 3 hergestellt, da während dieser Sperrpause nur der erste Teil der Brücke in Betrieb genommen wird. Gleichzeitig wird der Hohlraum unter der neuen Eisenbahnüberführung mit Beton ausgefüllt. Sobald der Beton seine Festigkeit erreicht hat, erfolgt die Herstellung des Oberbaus und die Oberleitung wird in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt.
Der Bahnbetrieb wird währenddessen eingeschränkt über das verbliebene Gleis 3 fortgeführt.
Sperrpausenhighlights
- Ausbau der Hilfsbrücken: 14.11.2025, 12:00 bis 15:00 Uhr
- Anhub Rahmenbauwerk inkl. Einmessen: 14.11.2025, 16:00 bis 00:00 Uhr
Je angegebenen Zeiten können je nach Fortschritt der Sperrpause variieren.
Während der Sperrpause ist der Zugverkehr zwischen Rosenheim und Kufstein eingeschränkt bzw. unterbrochen. Schienenersatzverkehr wird phasenweise eingerichtet, um die Mobilität bestmöglich aufrechtzuerhalten.
25.04.2025:
Information der DB:
Der Bau der neuen Eisenbahnbrücke über die Bahnhofstraße in Raubling schreitet gut voran. Nachdem im März erfolgreich die drei Hilfsbrücken eingebaut wurden, konnte der Bahnverkehr planmäßig in den Regelbetrieb überführt werden – ein wichtiger Meilenstein, den wir dank der engen Zusammenarbeit aller Beteiligten termingerecht erreicht haben. Derzeit wird das restliche Bestandbauwerk zurückgebaut und die Baugrube ausgehoben.
Zudem hat das Projektteam der Deutschen Bahn (DB) den Bauablauf kontinuierlich optimiert. Durch zusätzliche Maßnahmen, einen erhöhten Personaleinsatz und mehr parallele Arbeiten konnte die Umsetzung beschleunigt werden. Ziel ist es, den Kreuzungsbereich bereits Anfang 2027 vollständig für den Verkehr freizugeben – inklusive des dann abgeschlossenen Straßenbaus.
Die optimierte Bauausführung wirkt sich auch auf die Verkehrsführung im Bereich der Bahnhofstraße/Prinzregentenstraße aus. Ursprünglich war vorgesehen, die Kreuzung zum 25. April 2025 vorübergehend zu öffnen, bevor im Oktober 2025 eine erneute Vollsperrung erfolgen sollte. Aufgrund der Anpassung der Baumaßnahmen ist diese temporäre Öffnung nicht mehr möglich. Eine kürzere Öffnung ist aus verkehrlicher Sicht nicht sinnvoll. Deshalb wird der Straßenverkehr weiterhin über die Straßen Herrenchiemseestraße, Wittelsbacherstraße und Poststraße umgeleitet.
24.03.2025:
Erfolgreich und planmäßig wurde die Bauphase 2.2 abgeschlossen und die Strecke wieder freigegeben. Damit sind auf allen drei Betriebsgleisen die Hilfsbrücken eingebaut und der Bahnverkehr kann wie geplant ohne weitere Einschränkungen weitergeführt werden.
Die weiteren Arbeiten konzentrieren sich nun primär auf den Bereich unterhalb der Hilfsbrücken. In den nächsten zwei Wochen wird dort die Leitungsfreiheit herstellen, sodass der Verbaukasten geschlossen werden kann und wir uns anschließend weiter in die Tiefe begeben können.
Die nächsten planmäßigen Sperrpausen im Projekt sind für diesen November vorgesehen.
Da einige Anrainer aufgrund von Lärmbeschwerden Gesprächsbedarf hatten, wurde der Emissionsschutzbeauftragte der Bahn bereits angewiesen, dieses Thema aufzuarbeiten und die entsprechenden Korrekturen vorzunehmen, damit das Ersatzwohnraumangebot aufgrund vom Lärmemissionen im November optimieren werden kann.
Für Rückfragen steht die Bahn gerne zur Verfügung.
18.03.2025:
Der erste Teil der Sperrpausenphase im März wurde abgeschlossen. Die beiden Hauptgleise sind nun wieder befahrbar, allerdings mit reduzierter Geschwindigkeit von 90 km/h (anstatt der üblichen 140 km/h, die Hilfsbrücken dürfen nur mit 90 km/h befahren werden). Die Züge sollten wie gewohnt in Raubling halten.
Gestern wurde mit der Bauphase 2.2 begonnen, was bedeutet, dass die Abrissarbeiten am Überbau der Gleise 3 und 4 gestartet sind. Sofern alles weiterhin planmäßig verläuft, einschließlich des Einbaus der Hilfsbrücke auf Gleis 3, wird davon ausgegangen, dass auch diese Phase bis zum 21. März erfolgreich abgeschlossen wird.
Durch den Einbau der Hilfsbrücken lässt sich nun bereits erahnen, wie breit die neue Eisenbahnüberführung sein wird.
Bild vom 24.04.2025:

Im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts zwischen der Gemeinde Raubling und der Deutschen Bahn wird die Eisenbahnüberführung über die Bahnhofstraße in den Jahren 2025 bis 2027 erneuert. Ab dem 17. Februar 2025 wird die Bahnhofstraße im Abschnitt zwischen der Kufsteiner und der Prinzregentenstraße bis voraussichtlich August 2027 dauerhaft gesperrt.
Die erste Vollsperrung der Bahnhofstraße ist vom 17. Februar 2025 bis zum 25. April 2025 notwendig. Aufgrund des Einsatzes von schweren Maschinen und Baugeräten wird der Bereich während dieser Zeit vollständig gesperrt. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, diesen Bereich möglichst großräumig zu umfahren, um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden. Eine Umleitung erfolgt über die Herrenchiemseestraße, Wittelsbacherstraße und Poststraße.
Anlieger bis zur Baustelle frei.
Die weiteren Vollsperrungen im Rahmen der Baumaßnahme werden frühzeitig über die Homepage der Gemeinde Raubling und die Presse angekündigt, damit alle betroffenen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind.Die Gemeinde Raubling und die Deutsche Bahn bedanken sich im Voraus für das Verständnis der Anwohner und Verkehrsteilnehmer und setzen alles daran, die Baumaßnahmen so schnell und reibungslos wie möglich abzuschließen.
Umleitungskonzept Bahnhofstraße.pdf
Kontakte für das Gesamtprojekt:
Deutsche Bahn
Projektmanagement
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Immissionsschutzbeauftragter
Möhler + Partner Ingenieure GmbH
Ansprechpartner Hr. Kohler
Tel.: 0821 455 497 91
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gemeinde Raubling
Bauabteilung
Tel.: 08035/8705-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Baumaßnahme in Nicklheim – Bau einer Auffahrt von der Hauptstraße zur Siedlerstraße
Im Zeitraum vom 29. September bis voraussichtlich 24. Oktober erfolgt in Nicklheim der Bau einer neuen Auffahrt von der Hauptstraße zur Siedlerstraße / Fichtenweg.
Während der Arbeiten ist der betroffene Bereich nicht passierbar.
Eine Umleitung zum Fichtenweg ist eingerichtet und erfolgt über die Auffahrt Birkenweg. Bitte beachten Sie die entsprechende Beschilderung vor Ort. Die Zufahrt zum Kindergarten St. Theresia, ist in diesem Zeitraum von Raubling her ungehindert möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis für eventuelle Beeinträchtigungen.
Hochrunst- und Kollerfilze: Moorrenaturierung wird verlangsamt – Bürgerbelange im Fokus
Die geplante Weiterführung der Renaturierung der Hochrunst-Kollerfilze bei Nicklheim sorgt seit Monaten für Diskussionen in der Gemeinde Raubling. Nach anfänglicher Kritik und vielen Fragen aus der Bevölkerung haben die Bayerischen Staatsforsten reagiert: Die Planung wird überarbeitet, das Projekt zeitlich gestreckt – und die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger fließen nun aktiv in den weiteren Verlauf ein.
Was wird konkret geändert?
- Mehr Zeit für Monitoring statt schneller Umsetzung
Statt zügig mit weiteren Maßnahmen fortzufahren, wird der Fokus nun auf eine sorgfältige Beobachtungs- und Analysephase bis Mitte 2026 gelegt. Wasserstände werden kontinuierlich gemessen und die bisherige Planung wird anhand der Daten stetig evaluiert und ggf. angepasst. Zusätzlich ist die Kontrolle und wo erforderlich Ertüchtigung von Grenzgräben zu den Nachbargrundstücken bereits im vollen Gange.
- Bürgerbeteiligung nicht nur gewünscht, sondern notwendig
Nach dem Überraschungseffekt durch die Baumfällungen im Dezember 2024 ist klar: Dies wird nicht noch einmal passieren. Künftige Maßnahmen werden seither rechtzeitig kommuniziert, zahlreiche Informationsveranstaltungen und öffentliche Begehungen sind bereits durchgeführt und weitere geplant - immer in enger Abstimmung mit der Gemeinde Raubling.
- Vorsichtige Fortsetzung – kein überstürztes Vorgehen
Nach den deutlichen Reaktionen aus der Bevölkerung wurde die Renaturierung zunächst gestoppt. Der Verbau der Entwässerungsgräben soll nun zeitlich gestaffelt in den verschiedenen Teilflächen stattfinden. Die erste Bauphase beginnt frühestens im Herbst 2026 in den bebauungsferneren Bereichen. Nach der ersten Bauphase wird zunächst auf ein einjähriges Monitoring der Wasserstände gesetzt, bevor die zweite Bauphase im Frühjahr 2028 folgen soll.
Fazit: Eine Renaturierung mit angezogener Handbremse – im Sinne der Bürgerinnen und Bürger
Die Renaturierung der Hochrunst‑Kollerfilze ist ein Projekt mit echtem Potenzial für Klima und Naturschutz. Die Maßnahmen gehen weiter - aber langsamer und transparenter. Die Projektbeteiligten setzen auf ein besseres Miteinander, eine sorgfältige Vorbereitung und eine klarere Kommunikation. Nur so kann das Projekt langfristig sowohl ökologisch als auch gesellschaftlich erfolgreich werden.
Ankündigung: Fortsetzung der Baumfällarbeiten im Zuge der Moorrenaturierung Hochrunst-Kollerfilze
Ab Mitte September setzen die Bayerischen Staatsforsten die im Winter 2024 begonnenen Hiebsmaßnahmen östlich der Pangerstraße bei Nicklheim fort. Hierzu gehören weitere gezielte Baumfällungen, insbesondere die Entnahme standortfremder und instabiler Fichtenbestände, um die Gefahr eines Borkenkäferbefalls vorzubeugen.
Warum ist das notwendig?
Fichtenbestände in Moorstandorten sind oft flach wurzelnd, anfällig für Borkenkäfer und bei steigender Feuchtigkeit nicht überlebensfähig. Durch die Entnahme wird der Weg für eine Entwicklung hin zu einem naturnahe Moorwald frei gemacht. Gleichzeitig bereitet die Maßnahme eine spätere Wiedervernässung vor - diese wird allerdings frühestens nach Abschluss eines umfassenden Monitorings der Wasserstände Mitte 2026 stattfinden.
Wichtige Info für Anwohner:
- Lärm und Maschinenverkehr lassen sich in bestimmten Zeitfenstern leider nicht vermeiden. Die Arbeiten erfolgen jedoch so schonend und schnell wie möglich.
- Waldwege im betroffenen Gebiet können vorübergehend gesperrt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Es findet keine vollständige Abholzung statt – die Maßnahme dient der ökologischen Aufwertung.
Hintergrund:
Baumfällungen – Gut geplant, aber überraschend erfolgt
Im Dezember 2024 begann der erste Schritt für die weiterführende Renaturierung der Hochrunst-Kollerfilze durch die Bayerischen Staatsforsten: ein Vorbereitungshieb, bei dem der überwiegende Teil der Fichten in der östlichen Renaturierungsfläche entfernt wurde. Diese Bäume vertragen die zukünftig feuchteren Bedingungen nicht und wären demnach stark durch den Borkenkäfer gefährdet. Viele Raublinger fühlten sich jedoch überrumpelt – die Maßnahme erfolgte ohne ausreichende vorherige Information. Speziell in Bezug auf das Starkregenereignis vom Juni 2024 war die Besorgnis der Bürger und des Umweltausschusses groß, was eine aufgeladene Stimmung auslöste.
Hochwasserängste – Renaturierung als Potential, nicht Risiko
Eine häufig geäußerte Sorge: Könnte ein vernässter Moorboden bei Starkregen eher zu Überflutungen führen? Intakte Moore sind wichtige CO₂-Speicher und helfen Wasser länger in der Landschaft zu halten - im Gegensatz zu entwässerten Mooren, bei denen Wasser schnell über Entwässerungsgräben abfließt. Die Hochrunst-Kollerfilze waren über Jahrzehnte entwässert und mit Fichten bepflanzt worden – ein unnatürlicher Zustand, der den Moorboden austrocknet und abbaut. Mit der Rückkehr zu einem naturnahen Wasserhaushalt inklusive einer moortypischen Vegetation will man das Gebiet widerstandsfähiger, ökologisch wertvoller und klimaaktiver machen.
Fragen oder Hinweise?
Für Fragen zum Ablauf oder zur Zielsetzung der Maßnahmen stehen die Bayerischen Staatsforsten, Forstbetrieb Schliersee, gerne zur Verfügung:
Telefonnummer: 08026 / 9293 0
Email-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Infos unter www.baysf.de/schliersee
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl 2026 gesucht
Die Gemeinde Raubling sucht für die am 08. März 2026 stattfindende Kommunalwahl (und für eine eventuelle Stichwahl am 22.3.2026) Wahlhelfer. Alle wahlberechtigten Raublingerinnen und Raublinger dürfen dieses Ehrenamt übernehmen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich bitte bei uns im Rathaus unter den Rufnummern:
- 08035 870550 Herr Schäfer
- 08035 870551 Frau Petzet
- E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für die Anmeldung benötigen wir Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum sowie eine Telefonnummer.
Alternativ können Sie uns auch über das Bürgerservice-Portal kontaktieren:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/raubling/meldung-als-freiwilliger-wahlhelfer/
Die Gemeinde Raubling bedankt sich schon jetzt bei allen Helfern, da eine Durchführung der Wahlen ohne Ihre Unterstützung nicht möglich ist.
Mikrozensus 2025
Jedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus. Diese jährliche Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Seit Anfang des Jahres haben rund 65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Etwa die Hälfte von ihnen antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme am Mikrozensus tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können.
Bis zum Jahresende werden noch einmal etwa 65 000 Personen vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.
Wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.
Anschließend werden diese Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauftragte im Einsatz. Es besteht Auskunftspflicht.
Weitere Informationen gibt es unter: www.statistik.bayern.de
Austausch der Wasserzähler
In den kommenden Wochen werden in den Ortsteilen Reischenhart, Nicklheim und Redenfelden die Wasserzähler mit der Eichfrist 2024 turnusgemäß ausgetauscht. Der Austausch ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter des Wasserwerks Raubling.
Die Wassermeister, die den Austausch durchführen, können sich jederzeit mit einem Dienstausweis der Gemeinde Raubling ausweisen.
Eine schriftliche Vorankündigung erfolgt nicht. Wir bitten daher alle betroffenen Haushalte, den Zugang zu den Wasserzählern während dieses Zeitraums sicherzustellen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Ihr Wasserwerk Raubling

Informationen zu Bauarbeiten am Bahnhof Raubling
Die DB InfraGO AG möchte darüber informieren, dass Ende Juni die Bauarbeiten zum Neubau eines Hausbahnsteigs am Gleis 1 am Bahnhof Raubling beginnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich im 4. Quartal 2025 beendet sein.
Im Zuge des Bauprojekts wird am Gleis 1 ein neuer Hausbahnsteig mit einer Länge von 220 Metern errichtet. Dieser wird mit einer Rampe barrierefrei an den öffentlichen Raum angebunden. Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität entstehen am Hausbahnsteig zwei neue Wetterschutzhäuser mit Sitzgelegenheiten. Außerdem wird das Reisendeninformationssystem modernisiert. Dafür werden dynamische Schriftanzeiger am Haus- und Mittelbahnsteig verbaut, welche per Knopfdruck die Informationen auch als Audioausgabe ermöglichen. Ein taktiles Wegeleitsystem erleichtert Blinden und Menschen mit Seheinschränkungen die Orientierung an den Bahnsteigen. Die Nutzungsaufnahme des Bahnsteigs ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen.
Es werden u. a. Abbruch-, Bewehrungs-, Verdichtungs-, Pflaster-, Ramm-, Bohr-, Oberleitungs- sowie Gleisstopfarbeiten ausgeführt. Ebenso sind Materialtransporte für die Ver- und Entsorgung unumgänglich. Für den Ausbau werden z. B. Bagger, Radlader, Zweiwegefahrzeuge, Ramm-, Bohr-, Vibrationsgeräte, Stopfmaschinen sowie Trennschleifer eingesetzt.
Die Arbeiten werden im Wesentlichen tagsüber (7–20 Uhr), jedoch zum Teil auch nachts (20–7 Uhr) und an Wochenenden ausgeführt, um den Bahnbetrieb aufrechterhalten zu können.
Für das Bauvorhaben werden möglichst geräusch- und erschütterungsarme Baumaschinen und Bauverfahren angewandt, um die Immissionen aus der Bautätigkeit für Sie so gering wie möglich zu halten. Dennoch lassen sich Beeinträchtigungen durch Schall und ggf. Erschütterungen nicht gänzlich ausschließen. Dafür bitten wir im Vorfeld um Verständnis.
Bei Anfragen zu den Bauarbeiten erreichen Sie das Projektteam der
DB InfraGO AG über die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ihre DB InfraGO AG
zusätzliche Haltestelle für Schulbusse
Aufgrund der Baustelle Unterführung Bahnhofstraße wird gegenüber vom Bahnhof (Buswartehäuschen: RVO und Regionalbus) an der Bahnhofstraße eine zusätzliche Haltestelle bei der Rückfahrt vom Schulhaus Redenfelden zur Michael-Ende Schule angefahren.
Beginn ab 23.06.2025.
Den aktuellen Busfahrplan finden Sie unter https://www.raubling.de/leben/schulen.html oder direkt hier zum Herunterladen:
Temporäre Umleitung über den Veichtbauernweg zur Entlastung der Straße Am Baumgarten
Der Veichtbauernweg ist ab sofort für den Zeitraum der Bauarbeiten an der Eisenbahnunterführung temporär für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Die ansonsten private Straße kann nun von Westen (Am Baumgarten) in Richtung Osten (Rosenheimer Straße) befahren werden und soll vor allem als Entlastung für die Bereiche Redenfelden bzw. Pfraundorf dienen. Dies entlastet insbesondere die Straße Am Baumgarten und stellt auf Grund der Ampelkreuzung eine sichere Abbiegemöglichkeit an der Rosenheimer Straße Richtung Norden dar. Die Freigabe erfolgt ausschließlich während der Bauzeit. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme auf den geänderten Verkehrsfluss.
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Projekt zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße wurde bereits in den vergangenen Bürgerversammlungen ausführlich vorgestellt. Es ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung Raublings und bringt nach Abschluss der Arbeiten u.a. einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur mit sich.
In den Jahren 2025 bis 2027 wird die Eisenbahnüberführung über die Bahnhofstraße als Gemeinschaftsprojekt der Gemeinde Raubling und der Deutschen Bahn erneuert.
Ab 17. Februar 2025 wird die Bahnhofstraße im Abschnitt Kufsteiner und Prinzregentenstraße unterhalb der Eisenbahnüberführung für voraussichtlich insgesamt 31 Monate bis August 2027 dauerhaft gesperrt. Eine Umleitungsstrecke wird für die Dauer der Maßnahme ausgeschildert.
Die Brückenerneuerung erfolgt in mehreren Abschnitten und wird bis April 2026 wieder in Betrieb genommen.
Während der Sperrphasen ist der Zugverkehr zwischen Rosenheim und Kufstein eingeschränkt bzw. unterbrochen. Schienenersatzverkehr wird phasenweise eingerichtet.
Die Bauarbeiten werden in der Regel tagsüber stattfinden. Zeitweise sind umfangreiche Arbeiten im 24h-Schichtbetrieb notwendig. Über sämtliche lärm- und/oder erschütterungsintensive Bauarbeiten werden alle Betroffenen jeweils gesondert und rechtzeitig informiert, insbesondere wenn die Bautätigkeiten nachts stattfinden müssen.
Im Spätsommer 2026 soll mit der Herstellung des beidseitig an die Brücke anschließenden Straßenbauwerks begonnen werden. Diese Arbeiten werden voraussichtlich bis ins Frühjahr 2027 andauern.
Die Straße unterhalb der neuen Eisenbahnüberführung wird auf zwei Spuren ausgebaut und erhält beidseitig einen erhöhten Geh- und Radweg. Die neue Brücke wird zukünftig eine Durchfahrtshöhe von 4,55 Metern und eine Breite von 14 Metern haben. Durch die Aufweitung der Straße soll der Verkehrsfluss verbessert werden.
Es wird versucht durch den Einsatz von geräuscharmen Bauverfahren und Baumaschinen die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie möglich zu halten. Trotzdem lassen sich Beeinträchtigungen und Veränderungen im Bauablauf nicht gänzlich ausschließen. Im Zuge der Bauarbeiten kann es zu Lärm- und Schmutzbelästigungen sowie zeitweise zu einem erhöhten Aufkommen an Baustellenverkehr in den umliegenden Straßen kommen.
Olaf Kalsperger
1. Bürgermeister
