Bekanntmachung der Tagesordnung

 Am Dienstag, 19.03.2024, um 18:30 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses die 54. Sitzung des Gemeinderates mit folgenden Beratungsgegenständen statt.

 1. Eröffnung der Sitzung, Prüfung der Beschlussfähigkeit und evtl. Erweiterung der Tagesord-nung

2. Feststellung der Öffentlichkeit bzw. Nichtöffentlichkeit der Beratungsgegenstände

3. Wirtschaftsplan 2024 des Wasserwerks der Gemeinde Raubling mit Finanzplan 2023 bis 2027

4. Wirtschaftsplan 2024 der Wohnungsverwaltung der Gemeinde Raubling mit Finanzplan 2023 bis 2027

5. Beteiligungsbericht der Gemeinde Raubling an der INNergie GmbH Rosenheim - Vorlage an den Gemeinderat gemäß Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)

6. Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Raubling

7. Finanzplan und Investitionsprogramm 2023 bis 2027 zum Haushaltsplan 2024 der Gemein-de Raubling

8. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 27.02.2024

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

 

 


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.02.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.01.2024 die Anregungen / Bedenken aus der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung / Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange abgewogen. Die Planunterlagen wurden entsprechend geändert / ergänzt. Nunmehr erfolgt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung bestehend aus Planzeichung, Legende und Begründung mit Umweltbericht, den zugehörigen Gutachten sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

18.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html und im Geoportal Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren einsehbar.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  • Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 11, 1. Stock (Lift vorhanden) während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html eingestellt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren zugänglich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

aenderung flaechennutzungsplan 03 2024

Umweltbezogene Informationen

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut

Art der Information

Lebensräume und Arten

Informationen zu:
Schutzgebieten der Umgebung; Habitattypen; Einschätzung zu bedeutendem Baumbestand; Abschichtung der potenziell vorkommenden geschützten Arten; Aussagen zu vorhanden Arten

Gutachten:
- Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Grundwasser und Oberflächenwasser

Informationen zu:
Oberflächengewässer; Überschwemmungsgebiete; wassersensibler Bereich; wild abfließendes Niederschlagswasser; Starkregenereignisse (Ereignisse der Vergangenheit); Niederschlagswasserbeseitigung; Grundwasser und Schichtwasser; Versickerungsfähigkeit des Bodens; Versiegelungsbilanz; Entwässerungskonzept; Retention und Pufferung; Bauliche Eingriffe in das Grundwasser (inkl. Wasserhaltung während der Bauphase)

Gutachten:
- Überflutungsberechnung HQ100 (Wasser aus Oberflächengewässern)
- Überflutungsberechnung HQ100 (Starkregenereignisse im Planungsgebiet und angrenzend)

Boden

Informationen zu:
Geologische Einordnung; Bodendenkmäler; Bodenfunktion; Altlasten; Baugrund; Versickerungsvermögen

Klima / Luft

Informationen zu:
Klimadaten; heutige Nutzung; Lage zur offenen Landschaft; Einordnung in die Umgebung; Luftaustauschbahnen; Landwirtschaftliche Nutzung; Staub und Gerüche aus der Landwirtschaft; Staub und Abgase während der Bauphase; Photovoltaiknutzung

Landschaftsbild

Informationen zu:
Lage; Topographie; Grünzäsur im Siedlungsgebiet; Umgebung; Vegetationsbestand; Sichtbeziehungen; Kräne etc. während der Bauphase

Kultur- und Sachgüter

Informationen zu:
Geschützte Ensemble; Bodendenkmäler; Baudenkmäler

Mensch (Immissionen und Erholungseigung)

Informationen zu:
Erholungseignung: Lage in einer Touristischen Region; Funktion für die Naherholung;
Immissionen: Anlagenlärmbelastung; Verkehrsaufkommen; Verkehrslärmbelastung; Nutzungszeiten; Lärm und Staub während der Bauphase; Erschütterungen, Staub, Elektromagnetische Felder der Bahn

Gutachten:
- Schalltechnische Untersuchung

 


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.02.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "An der Prinzregentenstraße / Pfraundorf" beschlossen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.01.2024 die Anregungen / Bedenken aus der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung / Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange abgewogen. Die Planunterlagen wurden entsprechend geändert / ergänzt. Nunmehr erfolgt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichung, Textteil und Begründung mit Umweltbericht, den zugehörigen Gutachten sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Zeit vom

18.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html und im Geoportal Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren einsehbar.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  • Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 11, 1. Stock (Lift vorhanden) während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html eingestellt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren zugänglich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

aenderung bebauungsplan 03 2024

Umweltbezogene Informationen

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut

Art der Information

Lebensräume und Arten

Informationen zu:
Schutzgebieten der Umgebung; Habitattypen; Einschätzung zu bedeutendem Baumbestand; Abschichtung der potenziell vorkommenden geschützten Arten; Aussagen zu vorhanden Arten

Gutachten:
- Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Grundwasser und Oberflächenwasser

Informationen zu:
Oberflächengewässer; Überschwemmungsgebiete; wassersensibler Bereich; wild abfließendes Niederschlagswasser; Starkregenereignisse (Ereignisse der Vergangenheit); Niederschlagswasserbeseitigung; Grundwasser und Schichtwasser; Versickerungsfähigkeit des Bodens; Versiegelungsbilanz; Entwässerungskonzept; Retention und Pufferung; Bauliche Eingriffe in das Grundwasser (inkl. Wasserhaltung während der Bauphase)

Gutachten:
- Überflutungsberechnung HQ100 (Wasser aus Oberflächengewässern)
- Überflutungsberechnung HQ100 (Starkregenereignisse im Planungsgebiet und angrenzend)

Boden

Informationen zu:
Geologische Einordnung; Bodendenkmäler; Bodenfunktion; Altlasten; Baugrund; Versickerungsvermögen

Klima / Luft

Informationen zu:
Klimadaten; heutige Nutzung; Lage zur offenen Landschaft; Einordnung in die Umgebung; Luftaustauschbahnen; Landwirtschaftliche Nutzung; Staub und Gerüche aus der Landwirtschaft; Staub und Abgase während der Bauphase; Photovoltaiknutzung

Landschaftsbild

Informationen zu:
Lage; Topographie; Grünzäsur im Siedlungsgebiet; Umgebung; Vegetationsbestand; Sichtbeziehungen; Kräne etc. während der Bauphase

Kultur- und Sachgüter

Informationen zu:
Geschützte Ensemble; Bodendenkmäler; Baudenkmäler

Mensch (Immissionen und Erholungseigung)

Informationen zu:
Erholungseignung: Lage in einer Touristischen Region; Funktion für die Naherholung;
Immissionen: Anlagenlärmbelastung; Verkehrsaufkommen; Verkehrslärmbelastung; Nutzungszeiten; Lärm und Staub während der Bauphase; Erschütterungen, Staub, Elektromagnetische Felder der Bahn

Gutachten:
- Schalltechnische Untersuchung

 


Donnerstag, 29 Februar 2024 08:32

Bürgertaxi

Das Bürgertaxi ist ab sofort wieder erreichbar. Das Unternehmen „Taxi Raubling“ übernimmt den Betrieb und ist unter der Telefonnummer 08035 / 907813 erreichbar.

Weitere Informationen zum Bürgertaxi finden Sie hier.


Wichtige Information: Terminvereinbarung im Pass- und Meldeamt

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie darüber informieren, dass es aufgrund von personellen Engpässen derzeit zu längeren Wartezeiten und gelegentlichen Schließungen im Pass- und Meldeamt kommen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis für etwaige Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstehen.

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und Wartezeiten zu minimieren, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ab sofort Termine für die Anliegen im Pass- und Meldeamt vergeben werden. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter den folgenden Nummern: 08035 8705-52, -53 oder -54.

Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass Termine auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten vereinbart werden können. Falls es Ihnen aufgrund Ihrer beruflichen Verpflichtungen oder anderer Termine nicht möglich ist, während der normalen Öffnungszeiten zu kommen, stehen wir Ihnen gerne auch zu anderen Zeiten zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, um einen individuellen Termin zu vereinbaren.


Donnerstag, 22 Februar 2024 14:15

Mikrozensus 2024 startet in Bayern

Vom Bayerischen Landesamt für Statistik:

Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2024“ startet
in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und
Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung

In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der
Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu
Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Fürth. Auch im Jahr 2024 findet der Mikrozensus statt. Der Begriff Mikrozensus bedeutet „Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen
Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es wird ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das
Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des
Mikrozensus.

In Bayern werden 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt

Die Befragungen zum Mikrozensus 2024 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden etwa 120 000 Personen in rund 60 000 Haushalten befragt. Dabei
bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren zunächst, welche Gebäude- bzw.
Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt werden. In einem weiteren Schritt übernehmen ehrenamtlich tätige und geschulte Erhebungsbeauftragte die
Aufgabe, die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder namentlich zu erfassen. Dabei können sie sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik identifizieren.

Um verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleisten zu können, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Zudem werden die Haushalte innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. So können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.

Die ausgewählten Haushalte werden schriftlich informiert

Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. In der amtlichen Statistik
werden die Einzelergebnisse zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen
zusammengefasst.

Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Ein Erklärvideo erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die
Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:

https://www.statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4

Interessante Ergebnisse aus dem Mikrozensus finden Sie in der interaktiven
StoryMap zum Thema Familie und Erwerbstätigkeit im Zeit- und Regionalvergleich:
https://s.bayern.de/storymap-pm

 

 

 


Mittwoch, 21 Februar 2024 14:38

Vorschlagswesen zum Bürokratieabbau

Normenkontrollrat.JPG

 

Wer mitmacht, kann etwas bewirken!
Verbesserungsvorschläge & Wünsche zum Bürokratieabbau
für die Bayerische Verwaltung


Grundlegendes Ziel des Vorschlagswesens ist, Bürokratie abzubauen und dadurch die
Verwaltung selbst zu entlasten.


Viele Beschäftigte sind aufmerksame Beobachter und haben selbst konstruktive
Ideen, um ihre Arbeit effektiv und effizient zu gestalten.


Was behindert Dich bei Deiner täglichen Arbeit (z.B. einzelne Verwaltungsvorschriften,
Gesetze, verwaltungsinterne Vorgaben, Strukturen, Arbeitsabläufe)? Warum
und wie könnten sie einfacher gestaltet werden? Gibt es Dinge, die völlig unnötig sind
und abgeschafft werden sollten?
Alle Beschäftigten der Bayerischen Verwaltung haben die Möglichkeit, ihre Ideen
auch über ihre eigentlichen Aufgaben hinaus zum Nutzen aller Beschäftigten
einzubringen und damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten. Auch ein
kleiner Vorschlag kann für jeden einzelnen Beschäftigten etwas Großes bewirken.

Bitte sende Deine Vorschläge an das Funktionspostfach
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
spätestens bis zum 31.07.2024.


Der Bayerische Normenkontrollrat berät sodann in seinen regelmäßigen Sitzungen
über Deinen Vorschlag und spricht im Falle eines positiven Beschlusses gegenüber
der Bayerischen Staatsregierung vertraulich Empfehlungen aus.
Sollte Deine Idee umgesetzt werden, werden wir Dich persönlich darüber informieren.
Deine Vorschläge werden vertraulich behandelt. Bitte teile uns daher mit, über
welche E-Mail-Adresse wir Dich bei Rückfragen kontaktieren können.
Hilf mit, die Verwaltung modern, attraktiv, zukunftsfähig, effektiv und effizient zu
gestalten.
Wir freuen uns über Deine Vorschläge!

 

Datenschutzhinweis
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten durch die Bayerische Staatskanzlei finden Sie unter
https://www.bayern.de/datenschutz/


Update: Mittlerweile ist auch unser 8-Sitzer Opel Vivaro eingetroffen und ganztägig zum Verleih freigegeben.

Endlich CO2-freie Mobilität mit einem BMW i3 der INNergie in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Raubling kann man ab 12.00 Uhr mittags (Mo-Fr) und am Wochenende ganztägig bequem alle Ziele erreichen. Zukünftig (voraussichtlich Okt. 2023) wird mit einem Opel Vivaro noch ein 8-Sitzer hinzukommen.

Kosten i3:

Stundentarif: 7,90 € (inkl. 20 km)
Übernacht Tarif (19.00-7.00 Uhr): 35,90 € (inkl. 100 km)
Tagessatz (24h): 69,90 € (inkl. 200 km)
Mehrkilometer: 0,29 €/km

Und so funktioniert’s:

1. Das Carsharing-Portal aufrufen: inn-ergie.moqo.de
2. Registrieren
3. Daten & Zahlungsmittel eingeben
4. Moqo App laden
5. Führerschein online validieren
6. Fahrzeug buchen

Der BMW i3 befindet sich an der Ladestation auf dem Parkplatz vor dem Rathaus (Bahnhofstraße 31).

Eine Benutzung der Autos ohne App ist momentan leider nicht möglich.

driveINN_Tarife_und_info.pdf


Wir möchten Sie heute dringend auf eine Angelegenheit aufmerksam machen, die Ihre finanzielle Sicherheit betrifft. In den letzten Monaten ist der Goldpreis erheblich gestiegen, und dies hat das Interesse von Gold-, Schmuck- und Pelzhändlern geweckt.

Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

• Überprüfen Sie die Seriosität: Bevor Sie Geschäfte mit einem Gold-, Schmuck- oder Pelzhändler abschließen, stellen Sie sicher, dass das Unternehmen über die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen verfügt. Recherchieren Sie im Internet und lesen Sie Bewertungen, um mehr über die Reputation des Händlers zu erfahren.
• Verkaufen Sie nur an bekannten Orten: Es ist ratsam, Geschäfte nur an etablierten und seriösen Standorten abzuschließen. Meiden Sie den Handel an unsicheren oder nicht verifizierten Orten.
• Verlangen Sie schriftliche Angebote: Lassen Sie sich alle Angebote und Transaktionen schriftlich bestätigen. Bewahren Sie sämtliche Unterlagen sorgfältig auf.
• Vorsicht bei unerwarteten Angeboten: Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen unerwartet ein lukratives Angebot gemacht wird. Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es oft auch so.
• Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Seriöse Händler werden Ihnen ausreichend Zeit lassen, um Ihre Entscheidung zu treffen. Falls Sie sich unter Druck gesetzt fühlen, sollten Sie vorsichtig sein.
• Konsultieren Sie Experten: Bevor Sie wertvolle Gegenstände verkaufen, konsultieren Sie Experten, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln. Dies kann Ihnen helfen, faire Angebote von zwielichtigen Geschäften zu unterscheiden.