In Raubling besteht wie in der gesamten Region Rosenheim ein zunehmender Siedlungsdruck. Um dieser Nachfrage nicht nur durch Neuausweisungen neuer Siedlungsflächen zu begegnen, sollen die Potentiale der Innenentwicklung der bestehenden Siedlungsstrukturen verstärkt genutzt werden.
Deshalb wurde durch den Gemeinderat Raubling am 26.07.2022 ein Aufstellungsbeschluss für die Neuüberplanung des Bebauungsplanes „Redenfelden – West“ (alt) gefasst. Hinsichtlich der Größe des Gebietes wurde der zu überplanende Bereich in drei Teile aufgeteilt.
Insbesondere besteht aufgrund der dynamischen Entwicklung der Bodenpreise ein verstärkter Bedarf an Nachverdichtungsmaßnahmen. Hier sind besonders kleinere Wohneinheiten, Mietwohnungen bzw. Geschoßwohnungsbau von Belang.
Der Bebauungsplan „Redenfelden West“ wurde im Rahmen der Nachverdichtung bereits einige Male geändert. Dies geschah jedoch jeweils bezogen auf Einzelgrundstücke oder kleinere Bereiche. Dem folgend besteht heute eine sehr heterogene Festsetzungsstruktur.
Im Rahmen der Aufstellung des hier gegenständlichen Bebauungsplanes soll nun wieder ein einheitliches und in seiner Gesamtheit abgewogenes städtebauliches Konzept festgesetzt werden. Ausgehend von der heutigen baulichen Struktur soll durch Nachverdichtung, ein in Abwägung mit dem Ortsbild und der bestehenden Erschließung möglichst dichtes Quartier entstehen können.
Bei den überbauten Flächen, im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne, handelt es sich um weitestgehend bereits baulich genutzte Flächen. Hinsichtlich der Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden baulichen Strukturen sowie einer möglichen Nutzungsintensivierung auf den jeweiligen Baugrundstücken handelt es sich bei der hier gegenständlichen Planung um Nachverdichtungsmaßnahmen im Sinne der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 BauGB.
Hinsichtlich der Größe des Gebietes wurde der zu überplanende Bereich in drei Teile aufgeteilt.
Die drei Bebauungspläne „Redenfelden - West Teil I“, „Redenfelden - West Teil II“ und „Redenfelden - West Teil III“ stehen dabei in einem sachlichen sowie direkten räumlichen Zusammenhang, werden jedoch zeitlich nacheinander aufgestellt. Der Bebauungsplan Redenfelden – West I, Teil I ist bereits rechtskräftig.
Nachdem die drei Bebauungspläne in einem sachlichen sowie direktem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, erfolgte eine überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Diese kommt zur Einschätzung, dass die Aufstellung der Bebauungspläne Redenfelden – West I, Teil I bis Teil III voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen bewirken, die in der Abwägung zu berücksichtigen wären. Diese überschlägige Prüfung wurde mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, abgestimmt.
Die Bebauungspläne werden als „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Hierfür wesentliche Gründe sind die bereits vollständige, kleinteilige Bebauung des Gesamtareals, die lediglich moderate Nachverdichtung, welche den Gesamtcharakter des Areals nicht fundamental verändern wird, sowie dass es sich bei den bestehenden Grünstrukturen ausschließlich um intensiv genutzte Wohnungsgärten handelt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Redenfelden – West I, Teil II“ umfasst die Flurstücke zwischen der Prinzregentenstraße im Osten, der Memeler Straße im Nordwesten bzw. dem Baugebiet „Müller-am-Baum-Weg“ im Nordosten sowie der Aschaffenburger Straße im Süden / Westen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Redenfelden – West I, Teil III“ umfasst die Flurstücke zwischen der Prinzregentenstraße im Nordosten, dem Baugebiet „Müller-am-Baum-Weg“ im Südosten und der Memeler Straße im Südwesten. Westlich und nördlich wird das Baugebiet von landwirtschaftlichen Flächen und einer kleinen Waldfläche begrenzt.
Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind aus den angehängten Lageplänen ersichtlich.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.10.2024 die Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Redenfelden – West I, Teil II + III“ nach der vorgezogenen Bürgerbeteiligung bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB behandelt.
Der überarbeitete Planentwurf des Bebauungsplanes „Redenfelden – West I, Teil II + III“ bestehend aus Planzeichung, Textteil und Begründung ist in Zeit vom
02.12.2024 bis einschließlich 07.01.2025
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik Aktuelles bzw. der Adresse. https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html und im Geoportal Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfah-ren einsehbar.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 11, 1. Stock während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik Aktuelles bzw. der Adresse. https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html eingestellt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt
Raubling, 08.11.2024
GEMEINDE RAUBLING
Kalsperger
1. Bürgermeister