Im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1503 vom 08.10.2018 hat die EU-Kommission Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Aromia bungii festgelegt. In den Allgemeinverfügungen vom 20.12.2024 wird die Allgemeinverfügung vom 28.02.2023 und deren Aktualisierung vom 15.03.2024 geändert und das abgegrenzte Gebiet an die aktuelle Befallslage angepasst. Sie gilt bis zum 31.12.2028."
Nachfolgend zum Download die erlassene Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Asiatischen Moschusbockkäfers.
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