Mittwoch, 08 Januar 2025 08:23

Hinweis zur Beantragung von Briefwahl

Gemäß der Bundeswahlordnung sollen die Wahlscheine durch die Gemeinden immer zusammen mit den kompletten Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschlag und Wahlbriefumschlag (rot) versandt werden.
Sie können jederzeit nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung die Briefwahl beantragen. Mit dem Versand derselben kann jedoch erst begonnen werden, wenn uns die kompletten Unterlagen vorliegen. Wir bitten daher von Nachfragen über den Versand der Unterlagen abzusehen.
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass mit dem Versand der Wahlunterlagen ab dem 10.02.2025 begonnen werden kann.

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