Montag, 12 Mai 2025 08:46

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

7. Änderung des Bebauungsplanes „Reischenhart Nr. 4 – Gewerbegebiet an der B 15“ nach § 13a BauGB
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.02.2025 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Reischenhart Nr. 4 – Gewerbegebiet an der B 15“ beschlossen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.04.2025 die Anregungen zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Reischenhart Nr. 4 – Gewerbegebiet an der B 15“ nach der vorgezogenen Bürgerbeteiligung bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB behandelt.

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Grundstück FlNr. 500/4 Gemarkung Reischenhart sowie einen Teil der bestehenden Erschließungsstraße und liegt im nördlichen Bereich des bestehenden Gewerbegebietes. Der Geltungsbereich wird im Osten von der Staatsstraße 2363 und im Westen durch die Bahnstrecke Rosenheim – Kufstein begrenzt.
Derzeit befindet sich auf dem Gelände ein in die Jahre gekommenes Gebäude welches früher als Schank- und Speisewirtschaft sowie derzeit als Büro genutzt wird. Die Bebauungsplanänderung soll einen zeitgemäßen Umbau bzw. Neugestaltung des Grundstückes ermöglichen. Dieser soll aus einem modernen und dem Grundsatz der Nachverdichtung Rechnung tragenden Bürogebäude sowie einer dahinterliegenden Lager- bzw. Gewerbehalle dienen. Die Grünordnung wird entsprechend fortgeschrieben bzw. in Teilen aktualisiert.

Der überarbeitete Planentwurf mit Begründung liegt in der Zeit von

12.05.2025 bis 11.06.2025

im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 15, 1. Stock während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

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