Der Asiatische Moschusbockkäfer (AMB) ist ein in Asien beheimatetes Insekt und vermutlich über Verpackungsholz oder auch Pflanzen zu uns gelangt. Seit 2011 schädigt er im Landkreis Rosenheim, vor allem rund um Kolbermoor, Prunus Gehölze (Steinobst).
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ist als Pflanzenschutzbehörde zuständig. Gemäß den Vorgaben des Bundes und der EU wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, in der Maßnahmen zur Bekämpfung des gefährlichen Schädlings festgelegt sind. Diese rechtliche Vorgabe beinhaltet auch die Ausweisung einer Quarantänezone. Aufgrund von Funden im Jahr 2024 liegen Teile der Gemeinde Raubling seit heuer ebenfalls in der Quarantänezone und sind damit von den Bekämpfungsmaßnahmen betroffen.
Biologie und Schadbild
Die Käfer sind bis zu 4 cm groß, haben einen schwarzen, lackartig glänzenden Körper mit glatten Flügeldecken und einen auffallend roten, bedornten Halsschild. Bis in den Herbst hinein können insbesondere bei warmer Witterung noch Käfer gefunden werden. Die Käfer sind träge, wärmeliebend und leicht zu fangen (zum Beispiel in einem Marmeladenglas mit Löchern im Deckel). Sollten Sie einen Käfer fangen oder sehen, melden Sie dies bitte unverzüglich bei untenstehenden Kontakten. Gartenbesitzer müssen gemäß der Allgemeinverfügung alle 2 Monate Ihre Steinobstgehölze (Gehölze der Gattung Prunus, z.B. Kirsche, Zwetschge, Pflaume, Aprikose, Pfirsich, Mirabelle, Kirschlorbeer u. a.) auf Befallsmerkmale und geschlüpfte Käfer kontrollieren. Befallssymptome sind insbesondere Bohrspäne der Larven in Astgabeln oder am Stammfuß und 1 cm bis 2 cm große Ausbohrlöcher. Mit diesen Maßnahmen können Sie als Bürger entscheidend zur Eindämmung des invasiven Schädlings beitragen.
Verbringungsverbot
Der Käfer kann mit Schnittgut von befallenen Gehölzen verbreitet werden. So weisen an den Ausfallstraßen Schilder auf die Quarantänezone hin, damit kein Schnittgut aus der Zone transportiert und eine weitere Verbreitung des Käfers verhindert wird.
Offenland:
Schnittgut von Bäumen der Gattung Prunus darf nur auf die in der Quarantänezone liegenden folgenden Sammelplätze gebracht werden.
• Wertstoffhof Rosenheim: Innlände 25, 83022 Rosenheim
• Wertstoffhof Kolbermoor: Geigelsteinstraße 8, 83059 Kolbermoor
• Wertstoffhof Bad Aibling: Thürhamer Straße 21, 83043 Bad Aibling
Waldflächen:
Werden Bäume im Wald weiter aufgearbeitet (z.B. Häckseln), ist dies wegen der nötigen Überprüfbarkeit unbedingt vorher mit dem AELF Rosenheim abzustimmen.
Amtliches Monitoring
Mindestens einmal jährlich müssen Mitarbeiter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein im öffentlichen Grün und insbesondere auch in privaten Gärten alle vorhandenen Steinobstgehölze auf AMB-Befall inspizieren.
Das Team bittet um Verständnis und Kooperation bei der Ausübung dieser wichtigen Aufgabe, um unsere heimischen Steinobst-Gehölze zu schützen. Alle Mitarbeiter können sich durch einen Dienstausweis ausweisen.
Für Verdachtsfälle im Wald wenden Sie sich bitte an das zuständige AELF Rosenheim.
Fragen und Meldungen sind zu richten an:
Zuständigkeit Offenland und Siedlungsflächen: AELF Traunstein
Telefon: 0174 / 79 81 593 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
https://www.aelf-ts.bayern.de/forstwirtschaft/351789/index.php
Zuständigkeit Waldflächen: AELF Rosenheim
Telefon: 08031 / 30 04 - 20 33 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
https://www.aelf-ro.bayern.de/forstwirtschaft/wald/295498/index.php
Weitere Informationen und fachliche/rechtliche Hintergründe:
www.lfl.bayern.de/aromia