Bekanntmachung
Vollzug des BauGB
37. Änderung des Flächennutzungsplanes Raubling im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 598 Gemarkung Raubling
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Diese Bekanntmachung vom 09.12.2025 ersetzt die Bekanntmachung vom
26.11.2025. Die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beginnt somit erneut.
Die bisher eingegangenen Stellungnahmen werden berücksichtigt. Bei Bedarf wird
darum gebeten eine erneute bzw. weitere Stellungnahmen abzugeben.
Der Gemeinderat hat am 30.09.2025 die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes Raubling im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 598 Gemarkung Raubling beschlossen. Durch die Änderung sollen die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung zusätzlicher Stellplätze für Seniorenzentrum Obermühl geschaffen werden. Zudem wird die FlNr. 86 Gemarkung Raubling als Ausgleichsfläche dargestellt. Das Plangebiet befindet sich im südlichen Gemeindegebiet von Raubling im Dreieck zwischen der Inntalautobahn A 93 und der Bahnlinie Rosenheim – Kufstein. Die Bebauung des Hauptortes Raubling im Norden des Plangebietes ist ca. 1,7 km (Bahnhof) entfernt. Nördlich des Plangebietes befindet sich das Schulungszentrum der WWK-Versicherungsgruppe mit einem Konglomerat von verschiedenen Gebäuden in einem parkähnlichen Gelände, eingebettet in eine waldähnliche Umgebung. Im Osten grenzt der Geltungsbereich des kürzlich als Satzung beschlossenen Bebauungsplans „Seniorenzentrum Obermühl“ an. An der Kirchdorfer Straße liegt der Siedlungsteil Obermühl mit seinem Gewerbegebiet.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.11.2025 die Anregungen nach der vorgezogenen Bürgerbeteiligung bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB behandelt.
Der Entwurf zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich des Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Obermühl – Erweiterung Stellplätze“) i.d.F. vom 21.11.2025 bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung und Umweltprüfung ist in der Zeit
vom 19.12.2025 bis einschließlich 20.01.2026
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik Aktuelles bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html einsehbar.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Geoportal Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren einsehbar.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 15, 1. Stock während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt.
Folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen werden mit veröffentlicht:
• Maßnahmen zum Landschaftsbilderhalt im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet wie Eingrünung
• Niederschlagswasserbeseitigung in dem als wassersensibles Gebiet festgestellten Bereich
• Verkehrslärmzunahme durch Parkplatzverkehr
Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen, welche im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind, werden mit veröffentlicht:
• Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zum Thema Natur- und Landschaft sowie wassersensibler Bereich
• Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
• Stellungnahme der Autobahn GmbH zum Thema Lärm- und Immissionen
Die Stellungnahmen und Abwägungen sind in den beigefügten Beschlussauszügen zur Gemeinderatssitzung vom 25.11.2025 ersichtlich.
Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html eingestellt
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Raubling, den 09.12.2025
GEMEINDE RAUBLING
Kalsperger
1. Bürgermeister
