Bekanntmachung
Vollzug des BauGB
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Obermühl – Erweiterung Stellplätze“
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Diese Bekanntmachung vom 09.12.2025 ersetzt die Bekanntmachung vom
26.11.2025. Die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beginnt somit erneut.
Die bisher eingegangenen Stellungnahmen werden berücksichtigt. Bei Bedarf wird
darum gebeten eine erneute bzw. weitere Stellungnahmen abzugeben.
Der Gemeinderat hat am 30.09.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Obermühl – Erweiterung Stellplätze“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen. Das Planungsgebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr. 598 Gemarkung Raubling.
Die Gemeinde Raubling führte zwischen November 2020 und Sommer/ Herbst 2025 ein Bauleitplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenzentrum Obermühl“ durch. Auf den Vorhabengrundstücken Fl. Nrn. 598/1, 599 und 599/1 am Kapellenweg im Ortsteil Obermühl / Gemeinde Raubling soll ab Herbst 2025 ein Seniorenzentrum mit altersgerechten Wohnungen (BTW) und altersgerechten Zimmern/ Appartements (BTW Plus) entstehen.
Durch die Bebauungsplanaufstellung sollen die planerischen Voraussetzungen zur Errichtung zusätzliche Stellplätze für das Seniorenzentrum geschaffen werden.
Bei dem Vorhabengrundstück für die zusätzliche Stellplatzanlage auf Fl. Nr. 598 Gemarkung Raubling handelt es sich um eine bislang intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche am Kapellenweg im Ortsteil Obermühl, westlich des geplanten Seniorenzentrums.
Parallel zu diesem Bebauungsplan wurde die 37. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.11.2025 die Anregungen nach der vorgezogenen Bürgerbeteiligung bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB behandelt.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Obermühl – Erweiterung Stellplätze“ i.d.F. vom 21.11.2025 bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung, Umweltprüfung sowie der Vorhabens- und Erschließungspläne und einschlägigen Gutachten ist in der Zeit
vom 19.12.2025 bis einschließlich 20.01.2026
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik Aktuelles bzw. der Adresse https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html einsehbar.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB zu veröf-fentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Geoportal Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren einsehbar.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 15,
1. Stock während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt.
Folgende wesentliche umweltbezogenen Informationen werden mit veröffentlicht:
• Maßnahmen zum Landschaftsbilderhalt im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet wie Eingrünung
• Der Nachweis des Ausgleiches für den naturschutzrechtlichen Eingriff
• Niederschlagswasserbeseitigung in dem als wassersensibles Gebiet festgestellten Bereich
• Verkehrslärmzunahme durch Parkplatzverkehr
Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen, welche im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangen sind, werden mit veröffentlicht:
• Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zum Thema Natur- und Landschaft sowie wassersensibler Bereich
• Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
• Stellungnahme der Autobahn GmbH zum Thema Lärm- und Immissionen
Die Stellungnahmen und Abwägungen sind in den beigefügten Beschlussauszügen zur Gemeinderatssitzung vom 25.11.2025 ersichtlich.
Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html eingestellt.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Raubling, den 09.12.2025
GEMEINDE RAUBLING
Kalsperger
1. Bürgermeister
