In Raubling besteht eine zunehmende Nachfrage nach Bauflächen. Um dieser Nachfrage nicht nur durch Neuausweisungen neuer Siedlungsflächen zu begegnen, sollen die Potentiale der Innenentwicklung der bestehenden Siedlungsstrukturen verstärkt genutzt werden.
Im Rahmen einer Innenentwicklungsstrategie versucht die Gemeinde die bauliche Entwicklung vordringlich durch die Nutzbarmachung von Nachverdichtungspotentialen zu ermöglichen.
Dem folgend soll, unter Berücksichtigung der bestehenden Bebauung innerhalb des Plangebietes und der Umgebung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen. Im Rahmen des neuen Bebauungsplanes soll ein einheitliches und in seiner Gesamtheit abgewogenes städtebauliches Konzept festgesetzt werden. Ausgehend von der heutigen baulichen Struktur soll durch Nachverdichtung, ein in Abwägung mit dem Ortsbild und der bestehenden Erschließung möglichst dichtes Quartier entstehen können.
Bei der überplanten Fläche handelt es sich um einen bereits in allen Bereichen baulich genutzten Siedlungsbereich im Ortsteil Raubling. Somit handelt es sich um eine Nachverdichtung im Sinne des § 13a Abs. 1 BauGB.
Der Bebauungsplan wird deshalb als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Bereich um das Rathaus und wird von Poststraße, Wittelsbacherstraße, Frankenweg und Bahnlinie umgrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem angehängten Lageplan ersichtlich.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 24.09.2024 die Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Raubling - Rathaus“ nach der vorgezogenen Bürgerbeteiligung bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB behandelt.
Der überarbeitete Planentwurf des Bebauungsplanes „Raubling Rathausumfeld“ bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung ist in Zeit vom
25.11.2024 bis einschließlich 30.12.2024
im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik Aktuelles bzw. der Adresse. https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html und im Geoportal Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren einsehbar.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus Raubling, Bahnhofstraße 31, Zimmer 11, 1. Stock während der allgemeinen Geschäftsstunden ausgelegt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.raubling.de unter der Rubrik Aktuelles bzw. der Adresse. https://www.raubling.de/aktuelles/aktuelles-aus-raubling.html eingestellt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal > Raubling > laufende Bauleitverfahren zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informati-onspflichten im Bauleitverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt
Raubling, 05.11.2024
GEMEINDE RAUBLING
Kalsperger
1. Bürgermeister